Veranstaltung: | Resolution grenzüberschreitende Konferenz |
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Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 20.11.2020 |
Eingereicht: | 20.11.2020, 12:12 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Resolution der grenzüberschreitenden Konferenz Grüner Landtagsabgeordneter und Ratsmitglieder der Kantonsparlamente
Beschlusstext
Die Corona-Pandemie hält Europa und die Welt weiter in Atem: Nach der ersten
Welle im Frühjahr und einer kurzen Verschnaufpause im Sommer, hat die zweite
Ausbruchswelle Europa fest im Griff. Die Infektionszahlen steigen und zeitlich
versetzt mit ihnen auch der Bedarf nach intensivmedizinischer Behandlung.
Der Umgang mit der ersten Welle im Frühjahr hat verdeutlicht, wie notwendig eine
intensive Koordination der Maßnahmen in Europa ist, insbesondere in den
Grenzregionen. Gerade die eiligen Grenzschließungen zu Beginn der Pandemie haben
zu vielen vermeidbaren Problemen geführt. Aber auch im weiteren Verlauf der
Pandemiebekämpfung sind immer wieder Defizite in Kommunikation und Koordination
aufgetreten, so zum Beispiel bei der Definition von Risikogebieten oder der
Festlegung von Einreisebeschränkungen und Testpflichten.
Im Wissen um diesen besonderen Bedarf an Koordination und Austausch und zur
dauerhaften Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, schließen wir uns
als Grüne Landtagsabgeordnete und Ratsmitglieder der Kantonsparlamente aus
Bayern, Baden-Württemberg, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg,
Südtirol, Schaffhausen, Thurgau, Zürich und St. Gallen zu einer
grenzüberschreitenden Konferenz zusammen. Unsere Konferenz soll als Plattform
des gegenseitigen Austauschs regelmäßig tagen und spiegelt das Selbstverständnis
der Grünen als europäische Kraft wider.
Die Konferenz ist der Überzeugung, dass die Eindämmung der Pandemie eine
gesamteuropäische Herausforderung ist und nur gemeinsam gelingen kann. Mit Blick
auf die weitere Pandemiebekämpfung hält sie es für erforderlich, dass
der Austausch von Wissen und Erkenntnissen zur Ausbreitung des Virus und
der Bildung von Infektionsclustern verstärkt wird;
dem zusätzlichen Bedarf an Koordination und Kommunikation mit einer Task-
Force für jede Grenzregion begegnet wird, die sowohl nationale wie auch
regionale und kommunale Verantwortliche umfasst;
nach 35 Jahren Schengen auch während einer Pandemie die Grenzen nicht
pauschal geschlossen werden dürfen;
Maßnahmen zur Einreisequarantäne sowohl die Lebensrealität in den
Grenzregionen als auch die Bedürfnisse von grenzüberschreitend lebenden
Paaren und Familien sowie Pendler*innen, Schüler*innen und Studierende
berücksichtigen müssen;
der grenzüberschreitende öffentliche Verkehr unter Einhaltung
entsprechender Infektionsschutzkonzepte aufrechterhalten wird.
Die Konferenz fordert mit Blick auf Maßnahmen zur Einreisequarantäne
insbesondere die Berücksichtigung von umfassenden Ausnahmeregelungen für
Pendler*innen, Familien, Paare, Schüler*innen und Studierende sowie zum Zweck
des kurzzeitigen Aufenthalts. Letzterer soll mindestens für 24 Stunden
quarantänefrei erfolgen können.
Die Abgeordneten und Ratsmitglieder kommen ferner darüber ein, dass die Pandemie
nur in gegenseitiger Solidarität überwunden werden kann. Hierfür ist es
notwendig, dass kritische Ressourcen wie Laborkapazitäten und verfügbare
Intensivbetten bei Bedarf gegenseitig zur Verfügung gestellt werden. Gerade mit
Blick auf die Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit regt die Konferenz die
Einrichtung eines europäischen Registers an, damit mit in den kommenden
Wintermonaten etwaige freie Kapazitäten zügig zur Verfügung gestellt werden
können.
Insgesamt muss mit Blick auf die Zukunft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
im Gesundheitssektor ausgebaut werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der
grenzüberschreitenden Nutzung von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des
Gesundheitswesens. Im Bereich des Rettungswesens streben die Abgeordneten dort
wo noch keine bilateralen Rahmenabkommen bestehen jeweils den Abschluss solcher
Abkommen an, um in den Grenzregionen eine bestmögliche rettungsdienstliche
Versorgung auf einer soliden gesetzlichen Grundlage zu gewährleisten.
Über die pandemiebedingte Zusammenarbeit hinaus, vereinbaren die Abgeordneten
und Ratsmitglieder eine Verstetigung der Zusammenarbeit in allen
grenzüberschreitenden Belangen sowie die regelmäßige Weitergabe von Best-
Practice.